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Einordnung nach CLP-Verordnung

GHS06

Gefahr

Enthält: Nikotinbenzoat, 4-Hydroxy-2,5-dimethyl- 3(2H)-furanone.

  • Giftig bei Verschlucken.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

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