Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):


1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben.

Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Mysmolo
Niklas Simon
Münsterstraße 21
48282 Emsdetten

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Batterieentsorgung Mülltonne und chemische Symbole

3. Hinweise zur Batteriesicherheit

Gemäß der EU-Batterieverordnung weisen wir Sie auf folgende Sicherheitsaspekte im Umgang mit Batterien hin:

  • Sie sollten Batterien stets sachgerecht behandeln und lagern (kühl und trocken).
  • Achten Sie beim Einlegen auf die richtige Polarität (+/-).
  • Beschädigte Batterien (z. B. auslaufend, verformt oder aufgebläht) dürfen keinesfalls weiterverwendet werden.
  • Halten Sie Batterien (insbesondere Knopfzellen) fern von Kleinkindern (Verschluckungsgefahr).
  • Vermeiden Sie Kurzschlüsse (z. B. durch Kontakt mit Metallgegenständen oder Schlüsseln in der Hosentasche).

4. Weitere Informationspflichten (Abfallvermeidung & Herstellerkosten)

Gemäß der EU-Batterieverordnung und dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sind wir verpflichtet, Sie über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zur Bewirtschaftung von Altbatterien sowie über die im Preis enthaltenen Herstellerkosten für das Batterierecycling zu informieren.

Diese Informationen sowie die Höhe der Herstellerkosten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.batterie-zurueck.de/de/bewirtschaftungvonaltbatterien/