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Einordnung nach CLP-Verordnung

GHS06

Gefahr

Enthält: Nicotinbenzoat, 2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid

  • Giftig bei Verschlucken.
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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1 Bewertung

7. November 2025 20:05

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

Hallo

Das ist gut möchte die auf Rechnung haben