Einordnung nach CLP-Verordnung

GHS06

Gefahr

Enthält Damascenon. Nikotinbenzoat; Nikotinmalat; Trans-hex-2-enal

  • Giftig bei Verschlucken.
  • Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

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